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Zulassungsgewicht von Anhängern – welcher Anhänger ist für die Führerscheinklasse B geeignet? Wann ist ein spezieller Führerschein für Anhänger erforderlich?
Begriffe:
DMC – Zulässiges Gesamtgewicht – Ein in Kilogramm angegebener Wert, der angibt, wie viel das Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung maximal wiegen darf. Im Fahrzeugschein unter Position F2,
Leergewicht – das Gewicht des Fahrzeugs in Kilogramm – Position G im Fahrzeugschein,
Zulässige Nutzlast – das maximal zulässige Gewicht der Ladung, die auf einem Anhänger transportiert werden darf,
Leichter Anhänger – Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 750 kg,
Schwerlastanhänger – Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Angaben im Fahrzeugschein zur Zugkraft der Anhängerkupplung:
Maximales Gesamtgewicht des gezogenen Anhängers, Positionen O1 und O2:
O1 Maximales Gesamtgewicht des Anhängers mit Auflaufbremse – gibt Auskunft über das maximale zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers mit Auflaufbremse, den wir an unser Fahrzeug ankoppeln dürfen
O2 Maximales Gesamtgewicht des Anhängers ohne Auflaufbremse – gibt das maximale zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers ohne Auflaufbremse an, den wir an unser Fahrzeug ankoppeln dürfen.
Der Führerschein der Klasse B berechtigt uns zum Führen eines Fahrzeugs oder eines Fahrzeuggespanns mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg
Der Führerschein der Klasse B96 berechtigt zum Führen von:
einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 t (mit Ausnahme von Bussen und Motorrädern);
einem der oben genannten Kraftfahrzeuge zusammen mit einem leichten Anhänger (d. h. einem Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht 750 kg nicht überschreitet),
einer Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 4,25 t, bestehend aus einem der oben genannten Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Bussen und Motorrädern) und einem Anhänger, der kein Leichtanhänger ist,
Der Führerschein der Klasse B+E berechtigt zum Führen von:
einer Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B (zulässiges Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen) und einem Anhänger, dessen tatsächliches Gesamtgewicht das tatsächliche Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
Beachten Sie, dass in Polen zulässige Gesamtgewichte (DMC) gelten. Beispiel:
Ein Kujawiak-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg – das Eigengewicht des Anhängers beträgt 180 kg; selbst wenn er leer ist, wird er von der Polizei und den Kraftfahrzeuginspektionen als Fahrzeug mit einer Masse von 750 kg behandelt. Sehr oft kann man sich auf diese Weise eine Geldstrafe einhandeln, z. B. wegen fehlender Viatool-Gebühr, wenn die Fahrzeugkombination das zulässige Gesamtgewicht von 3500 kg überschreitet. Beim Ziehen eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ist in vielen Fällen ein Führerschein für Anhänger – also die Klasse EB – erforderlich.